Vereinssatzung
§I
NAME UND SITZ
Der Verein führt die Bezeichnung „Pro Defi-Kampf dem Herztod“ und hat
seinen Sitz in Wassenberg. Er soll nach Eintragung in das Vereinsregister den
Namenszusatz e.V. führen.
§2
VEREINSZWECK
(1) Zweck des Vereins ist es
an Orten mit hohem Publikumsverkehr wie Städten, Theatern, Sportvereinen und
anderen Institutionen, deutschlandweit Herztode zu verhindern.
(2) Die Verwirklichung des Satzungszwecks erfolgt dabei durch die kostenlose ZurverfügungsteIlung von Defibrillatoren an diese Institutionen.
(3) Der Verein kann den Beitritt zu anderen Organisationen zur Verwirklichung des Satzungszweckes beschließen.
§3
GESCHÄFTSJAHR
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§4
GEMEINNÜTZIGKEIT
(1) Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige
Zwecke, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 21 AO (Deutschlandweit
Herztode zu verhindern) und somit im Sinne des Dritten Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Mittel und etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Zuwendungen an den Verein insbesondere aus zweckgebundenen Mitteln einer öffentlichen Einrichtung, dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.
(3) Es darf keine Person begünstigt werden durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
§5
MITGLIEDSCHAFT
Mitglied des Vereins können natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben sowie juristische Personen werden. Voraussetzung der Mitgliedschaft
ist die Bekenntnis zu dem Vereinszweck und der Satzung.